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Verband deutscher Geigenbauer
Mit eingehender Belehrung über den
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Auszug - III. Teil, DER UNLAUTERE WETTBEWERB, aus dem oben genannten Buch. |
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Der Handel mit alten Geigen ist besonders in den letzten Jahrzehnten immer mehr in
den Vordergrund getreten und muß durchweg recht einträglich sein. Nach dem Grundsatz: ,,Die Welt will und muß betrogen sein", werden Nachahmungen von manchmal recht zweifelhaftem Werte als echte Waren
ausgegeben und auf die mannigfaltigste und raffinierteste Art in die Hände von
Nichtkennern lanciert. *2. Wir geben in Nachstehendem einige Vertriebsmethoden für "wertvolle Instrumente" an. |
| *3. Ein Händler hat ein "echtes" Instrument auf Lager, für das er 4000 [Gold] Mark [1903] fordert. Findet ein Reflektant den Preis zu hoch und macht ein niedrigeres Gebot, so führt der Händler angebliche sonstige Reflektanten ins Feld, die schon weit mehr geboten hätten als ersterer, und beweist dies durch fingierte Briefe und Postkarten von Personen, die, wenn sie wirklich existieren, mit dem Verkäufer heimlich Hand in Hand arbeiten. Durch eine solche Manipulation wird der eigentliche Kauflustige geködert: ihm erscheint das Instrument jetzt in einem günstigeren Lichte, er beißt an -- und des Händlers Zweck ist erreicht. |
| *4. Ein sanfter Druck von Seiten irgend eines besonders
ideal veranlagten Musiklehrers tut das Seinige, um
dem Schüler sein bisheriges Instrument zuwider zu machen. Diese künstlich erweckte Abneigung veranlaßt
nach einiger Zeit den letzteren, ein von dem Lehrer bereit gehaltenes "prachtvolles
Werk der italienischen Geigenbaukunst" für schweres Geld zu erwerben. *5. Nicht immer ist der oft bedeutende Kaufpreis für eine Geige in Wirklichkeit bezahlt worden. In manchen Fällen wurde ein höherer Preis quittiert, als die Forderung des Verkäufers betrug, oder als die Ware überhaupt wert war. Letztere gewinnt für den Unerfahrenen bedeutend an Ansehen; ihre "Echtheit" wird durch die hohe Preislage geradezu bestätigt. Und wie bescheiden erscheint nun der Besitzer, wenn er die Geige auf Grund der Quittung mit bloß 50 [Gold] Mark [1906] Nutzen wieder verkauft, oder sie gar aus Gefälligkeit "zum Selbstkostenpreis" abgibt! |
| *6. Unter Umständen ist es dem Händler nicht möglich, oder erscheint es nicht tunlich, mit Kauflustigen in direkten Verkehr zu treten. Dann bedient er sich eines Musiklehrers oder Dilettanten als Mediums (Schlepper, Tiger), oder er gibt alte Instrumente bei ihnen in Kommission. Hierbei beobachten diese die Vorsicht, womöglich mit ausländischen Händlern zu operieren. Wohnt der Lieferant z. B. in Prag und der Musiklehrer in Bremen, so ist das Nachforschen nach dem Ursprung des Instruments und seinem früheren Werte für den Käufer sehr erschwert, wenn nicht aussichtslos; ebenso wenig erfährt aber auch der Händler in Prag von dem "Rebbach" [Bestechungsgeld] des Mediums in Bremen. |
| *7. Irgend eine Mittelsperson als Schlepper macht bei einem Spieler Stimmung für ein "prachtvolles" Instrument, welches sich augenblicklich im Besitz von N. N. befindet. Erwärmt sich der Spieler dafür, so wird vorsichtig sondiert, wie hoch er wohl im Preise gehen würde und dann die Geige erst tatsächlich ausgesucht. Aber siehe, N. N. hat dieselbe augenblicklich nicht im Hause, sondern sie "auf Probe nach auswärts" geschickt. Zum Glück erhält er nach Ablauf von etwa 8 Tagen das Instrument zurück nebst folgendem Begleitschreiben: "Lieber N. N.! Ich finde die mir gütigst übersandte Geige in allen Teilen echt und im Ton ganz vorzüglich, so daß man kaum berechtigt ist, noch höhere Anforderungen zu stellen. Ich biete Ihnen 1000 [Gold] Mark als Anzahlung und den Rest von 4000 [Gold] Mark in größeren Raten ". Selbstverständlich ist dieser Brief für den eigentlichen Liebhaber berechnet. |
| *8. Ist ein Instrument in den Kreisen der Spieler schon zu bekannt geworden, d. h. ist es von vielen probiert und doch unverkauft geblieben, so wird es "verschoben". Dies geht folgendermaßen vor sich: Zwischen dem Besitzer und einigen guten Freunden finden Scheinverkäufe statt, die um den Effekt zusteigern, notariell beglaubigt werden. Es wird ein Kaufkontrakt aufgesetzt und die bedungene Summe in Gegenwart des Notars ausbezahlt. Nach einiger Zeit gibt der jetzige Besitzer das Instrument mit 500 [Gold] Mark oder mehr Nutzen an einen anderen Freund; der Handel wird ebenfalls vor einem Notar abgeschlossen. Jetzt besitzt das Instrument bereits zwei notariell beglaubigte Kaufatteste. Genügen diese noch nicht, so kommen noch einige hinzu unter jedesmaliger Steigerung des Kaufpreises. Das Instrument ist mittlerweile in irgend einer Stadt aufgetaucht, und es ist nun leicht, Interessentenkreise auf das "wertvolle" Objekt aufmerksam zu machen. Dadurch, daß dieses in einem kurzen Zeitraume eine erhebliche Preissteigerung erfahren, wird demselben ein gewisser Wert vindiciert, und der Unerfahrene, nachdem er vorher von interessierter Seite gehörig bearbeitet wurde, kauft es, um bei Gelegenheit auch seine 500 oder mehr [Gold] Mark daran verdienen zu wollen, ohne zu ahnen, auf welche Weise ihm dasselbe "zugeschoben" worden ist und seine Hoffnung auf einen Wiederverkauf mit Nutzen gleich Null ist. Solche Verschiebungen werden des noch günstigeren Eindrucks wegen besonders von Händlern zweier Nationalitäten betrieben. |
| *9. Wohl in den meisten Fällen bedient sich der Dilettant beim Ankauf eines Instrumentes, infolge seiner Unsicherheit in der Beurteilung eines solchen, eines Musikers oder gar eines Künstlers als Sachverständigen, um sich vor vermeintlichem Schaden zu hüten, ohne zu ahnen, hierbei oft vom Regen in die Traufe zu kommen. Es ist ja selbstverständlich, daß dem Vermittler für seine Mühe, ein passendes Instrument für seinen Schüler auszusuchen, eine dementsprechende Vergütung gebührt, die auch gern von dem Verkäufer resp. Käufer getragen wird, nicht aber, wie dies leider zu häufig der Fall ist, in eine Ausbeutung des einen oder des anderen ausartet. Wohl ein jeder Geigenmacher weiß ein Lied davon zu singen, wie die Preise von einem weniger gewissenhaften Vermittler herabgedrückt werden, um in erster Linie für sich eine möglichst hohe Provision, die bei neuen Instrumenten mitunter die Höhe von 50% vom Werte des Instruments noch übersteigt, herauszuschlagen; von den Provisionen beim Ankauf alter Instrumente ganz zu schweigen. Es gibt leider Künstler, die in erster Linie Geschäftsmann sind, bei denen der eigentliche Künstler nur dann und wann zum Vorschein kommt als Mittel zum Zweck, oder mit anderen Worten, welche die ideale Seite ihres Berufes nur im parasitären Profitmachen zu finden scheinen. |
| *10. Will und kann ein Geigenmacher sich auf eine derartige Ausbeutung nicht einlassen, so werden seine Erzeugnisse von einem solchen gewissenlosen Vermittler als minderwertig bezeichnet und in Verruf gebracht nach dem Grundsatz: Je niedriger die Provision, desto schlechter, je höher die Provision, desto schöner das Instrument. Der Dilettant aber, der sich bisweilen darauf gesteift hat, von einem bestimmten Verfertiger ein Instrument zu besitzen, erfährt den wahren Grund, warum die Erzeugnisse jenes Verfertigers von dem Vermittler so schlecht gemacht werden, wohl in den seltensten Fällen! |
| *11. Nun liegt es aber in der Natur vieler Menschen, bei dem einen mehr, bei dem andern weniger, sich selbst so viel wie möglich schadlos zu halten und den Schaden auf andere abzuwälzen. In diesem Falle sucht der weniger gewissenhafte Geigenmacher -- und sehr oft durch die Verhältnisse dazu gezwungen -- den Schaden von sich auf den Käufer abzuwälzen dadurch, daß er minderwertige Instrumente herstellt und diese durch das Lockmittel einer möglichst hohen Provision an den Mann bringt. Wer bei diesem Geschäft der Geschädigte ist, braucht wohl nicht besonders hervorgehoben zu werden. Dem Verfasser sind Fälle bekannt, in denen der reelle Wert neuer Instrumente 60 bis 80 Mark [1903] [Gold] betrug, von dem Vermittler aber auf 400 [Gold] Mark [1903] hinaufgeschraubt und von den Käufern, im Vertrauen auf die Persönlichkeit, auch gerne bezahlt wurden, ohne zu wissen, daß sie um mehr denn 300 [Gold] Mark [1903] übervorteilt waren. Hinterher wundern sich dann die Leute, daß das Instrument unter ihren Fingern gar nicht so schön klingt, als zur Zeit der Anschaffung, da es von dem Musiklehrer vorgeführt wurde, ohne zu bedenken, daß dieser etwaige Mängel im Tone durch ein geschickteres Spiel zu verdecken wußte. Was dann für gewöhnliche Sterbliche gar nicht hörbar, der Vermittler hört es mit Hilfe der fetten Provision in seiner Tasche, wie das Instrument schon nach vierzehntägigem Spielen im Tone bedeutend gewonnen hat; der Käufer aber fühlt sich in den meisten Fällen dadurch beruhigt und spielt lustig weiter. |
| *12. Viele Geigenmacher, sowohl der älteren, als der neueren Periode angehörend, die das Talent und das ernste Bestreben besaßen, etwas Tüchtiges in ihrem Fache zu leisten, sind der geschilderten Ausbeutung durch Vermittler zum Opfer gefallen, d. h. sie suchten den Ausfall in ihrer Einnahme, verursacht durch das Zahlen niedriger Provisionen und des dadurch erschwerten Absatzes ihrer guten Instrumente, durch minderwertige Massenproduktion wett zu machen und mußten, um sich über Wasser zu halten, Kunst Kunst sein lassen. Und bei einer solchen Korruption wundern sich viele Leute über den Niedergang des Geigenbaues und über den Mangel wirklich edler Instrumente! |
| *13. Ebenfalls bemerkenswert in dieser Beziehung ist folgende Notiz, die wir der in Leipzig erscheinenden Zeitschrift: "Das neue Blatt", Nr. 1 des Jahrganges 1890, entnehmen: |
| *14. " --- Es ist zweifellos ein großer Mißbrauch, daß Mittelspersonen bei irgend einem Verkauf vom Verkäufer Prozente erhalten, wenn sie vom Käufer zu dem Handel beauftragt sind. Beispiel: Der Fleischermeister A. Schulze will sich ein Klavier kaufen, und da er nichts von der Beschaffenheit eines solchen Instrumentes versteht, so beauftragt er den Klavierlehrer seiner Kinder, Herrn Komanski, mit der Auswahl. Dieser geht nun zum Klavierfabrikanten Habeneck, sucht ein Instrument aus und bekommt von letzterem, je nachdem, 5, 10, 12½, 15%. Liegt es da nun nicht sehr nahe, daß er beim Kauf das Interesse des Verkäufers, der ihn bezahlt und nicht dasjenige des Käufers, in dessen Auftrage er angeblich kauft, im Auge hat? |
| *15. Es gibt Instrumentenmacher, die sich nur durch ihre Liberalität den Lehrern gegenüber jahrelang gehalten [haben]. Ganz schlimm aber wird die Sache beim Kaufen von [alten] Streichinstrumenten (Geigen, Bratschen, Celli), bei denen ein eigentlicher Marktpreis nicht existiert, bei welchen der Preis vielmehr um Hunderte, ja Tausende von [Gold] Mark [1903] schwankt, je nach dem Grade der Erhaltung u.s.w. In solchem Falle wird Herr Schulze effektiv übervorteilt, um nicht zu sagen, betrogen. |
| *16. Nach dem Tode eines bekannten Instrumentenmachers wurde es bei der Regulierung seines Nachlasses bekannt, daß er von jedem von ihm an die Schüler eines berühmten Geigers verkauften Instrumente 40 - 50% des Kaufpreises zahlte!! Es ist geradezu ein Skandal, und wir zweifeln, daß solche Geschäfte vor einem Gerichte bestehen würden. Es hat nur niemand den Mut, der erste zu sein, um solche faulen Verhältnisse aufzudecken!" |
Ende des Auszugs.