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DAS CHICAGOER SCHÖPFERISCHE VERMARKTUNG DES
TONES DURCH BESTECHUNG Copyright © Fritz Reuter and Sons, Inc. 1987, 1996-2000 All rights reserved By Fritz Reuter, Jr. |
Meinen Kollegen JACQUES FRANCAIS gewidmet,
dem ich aufrichtige Anregungen verdanke.
Gründungsmitglied der Vereinigung Amerikanischer Geigen- und Bogenmacher
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Wahre moralische Verantwortung erfordert absolutes Eintreten für ehrenhaftes Verhalten und Handeln, selbst unter Verlust eines persönlichen Vorteils . -- aus dem Ehrenkodex der"Amerikanischen Vereinigung der Geigen- und Bogenmacher" (Inc.) |
I st aus dem Geigenhandel eine kriminelle Verschwörung und eine Schlinge geworden? Für diejenige, die dieses Geschäft von mehreren Seiten kennen wird die Antwort ein schallendes, bestätigendes...JA!! sein. |
| *2. Aber wie ist es möglich, daß ein ehrbares Handwerk in so großem Ausmaß unter den Einfluß von Verschwörern gerät? Warum durchschauen so viele wohlmeinende Menschen den aufgeblasenen Betrug und Flim Flam nicht? Mehr als physische Einschüchterung sind es vielmehr die geschickten Täuschungsmanöver von Zauberkünstlern, welche die unrühmlichen Machenschaften der MAFFIA unterstützen. Wir müssen uns daher fragen, warum so viele bereit sind, die Täuschungsmanöver für Tatsachen zu nehmen. Die glaubwürdigste Erklärung scheint in dem tief verwurzelten Märchen -- den sogenannten Geigen "Mysterium" und/oder "Geheimnis" zu liegen. Immer wieder erscheint es in verschiedenen Fabeln, aus denen sich die Geigenmythologie zusammensetzt. Diese irreführenden Romane haben einen mächtigen Einfluß. Das erklärt die Notwendigkeit der Studienserien, die in früheren FOCUS REPORTAGEN zur Sprache kamen: |
| "Internationale Klassifizierung: Geigenmacher/Händler und Musiker/Händler." |
| "Ist aus dem Geigenhandel eine kriminelle Verschwörung und eine Schlinge geworden?" |
| "Der E.N.D. Prozeß (Enhanced Natural Decay: Beschleunigter, natürlicher Verfall): Die Endlösung auf Chicagoer Art" |
| "Endlich entdeckt: Das "Geheimnis des Stradivari" |
| "Geigen Mythologie: Eine psychoanalytische Goldmine" |
| "Kenneth Warren & Son, Ltd.: Ein Beispiel für Schein und Vorspiegelung." |
| *3. Der voraussichtliche Geigenkäufer könnte jedoch angesichts der Tatsachen die unseren Lesern sowie dem breiten Publikum nun bekannt sind, aufs neue verunsichert werden. Er mag sich in derselben Lage befinden wie viele japanische Musiker als der "Kanda"-Skandal bekannt wurde. Er könnte jedes Vertrauen in Musikinstrument-Verkäufer und in die Personen verloren haben, die von sich behaupten, autoritativen Rat beim Instrumentenerwerb erteilen zu können. "Gibt es jemand, den ich ernstlich vertrauen kann?" |
| *4. Es ist für viele vernünftig diese Frage zu stellen, -- besonders, wenn man den Nachdruck den der Artikel auf die kommerzielle Bestechung als beherrschende Kraft der sogenannten "Schöpferischen Vermarktung" legt, bedenkt. Darum werden einige zusätzliche Betrachtungen über die Betrugsverfahren und die Sachkenntnis die einen davor schützt, den FOCUS REPORT Lesern möglicherweise helfen, aufgeklärt und ohne auf Verschwörer hereinzufallen, daranzugehen, den Wert eines Streichinstrumentes herauszufinden. |
*5. Man kann die Streichinstrumente -- Geigen, Violas, Cellos und Bässe -- in vier
unterschiedliche Typen auf teilen. Die typischen Merkmale sind die Folge der
unterschiedlichen Herstellungsweisen. Man kann jedes Instrument klassifizieren entweder
als Serienware, aus einer Meisterwerkstatt,
von einen Amateur oder Meister
gebaut. Es ist selbstverständlich, daß die Instrumente der verschiedenen Kategorien
manchmal sich überschneidende Qualitäten haben können. Unsere größte Aufmerksamkeit
gilt aber den Meistergeigen, weil gerade diese Instrumente sowohl am meisten begehrt als
auch am häufigsten falsch dargestellt werden. Um beim Festsetzen des Wertes solcher Geige
ganz sicher zu gehen, muß man die vier verschiedenen Grundkomponenten beurteilen:
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| *6. Die Beurteilung der Klangschönheit ist völlig subjektiv. Sie ist darüber hinaus niemals ein Bestandteil des Verkaufspreises. Um beurteilen zu können ob der Preis eines Instrumentes gerechtfertigt ist, muß der Nachdruck auf die anderen Aspekte -- wie Gebrauchs-- künstlerischer-- und Sammlerwert gelegt wird. Es ist beachtenswert, daß gerade diese Wertaspekte außerhalb der Zuständigkeit und Erfahrung eines Geigenlehrers liegen, auch wenn er ein noch so beachtlicher Künstler und Pädagoge ist. Das soll jedoch nicht heißen, daß der mögliche Käufer sich an einen Händler um Rat wenden sollte. Er sollte sorgfältig darauf achten von welcher Art der Händler an den er sich wendet ist... und worin der Unterschied liegt. |
| *7. Im Gegensatz zu den Geigenbauer/Händler sind die meisten Musiker/Händler einfach nur Kaufleute, sonst nichts. Was man der breiten Masse auch eingeprägt haben mag, Musiker/Händler haben nur begrenztes Wissen und Fähigkeiten, wenn es darum geht, den Wert, die Echtheit und den Erhaltungszustand eines Instrumentes zu schätzen. Ihre Expertisen sind die eines kommerziellen Unternehmers. "Schöpferische Vermarktung", ausgeführt mit der verborgenen Unterstützung einer dritten Partei (Kuppler, im besonderen), ist ihr einzig erfolgreiches Mittel beim Verkauf von Geigen. |
| *8. Dies alles trägt zu einem großen Unterschied zwischen dem Preis einer Geige und der Art und Weise wie es festgesetzt wird bei. Unter Musiker/Händlern gilt nicht der Grundsatz der freien Marktwirtschaft von Angebot und Nachfrage (sie müßten sich nach dem Urteil von Geigensammlern und Kennern richten), ihre Verkaufspreise werden willkürlich festgelegt. Was bedeutet es zu sagen, die Verkaufspreise der Musiker/Händler seien willkürlich? Es bedeutet folgendes, da die Preise solcher Händler in keiner Beziehung zu dem Urteil von Experten stehen, werden die gleichen Preise in hohem Grad manipuliert -- sie richten sich direkt nach der Zahlungsfähigkeit des Käuferopfers. Jemand mag fragen, wie kann denn der Musiker/Händler die Zahlungsfähigkeit seines Opfers einschätzen? Dann kommt ihm der Kuppler in den Sinn. Es stellt sich heraus, daß der Kuppler in seiner Weise tatsächlich ein anerkannter Schätzer ist -- zwar sichtlich nicht von Instrumenten, aber von den Finanzen einer Person. Die enge Beziehung, die er mit den Schülern und deren Familien pflegt, ermöglicht es ihm, die Grenzen der finanziellen Kapazität des voraussichtlichen Käufers sorgfältig abzuschätzen, aber denselben Menschen auch gleichzeitig geschickt seinem Endziel zuzuführen, nämlich betrogen und beschwindelt zu werden. |
| *9. Bestimmt wird nichts von dem was hier gesagt wird die MAFFIA
veranlassen ihre Taktik zu ändern. Doch erwerben FOCUS REPORT
Leser sich die Kenntnisse, die erforderlich sind um spitzfindigere Käufer zu werden,
Käufer, die den Verschwörungen, Fallen und Schwindeleien der
Musiker/Händler nicht leicht zum Opfer fallen. Wie
auch auf anderen Gebieten ist auch hier Wissen Macht.
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*10. Eine ganze Anzahl von Euphemismen die im Geigenhandel und anderen betrügerischen
Unternehmen üblich sind kommen uns sofort in den Sinn:
All diese Wörter verschleiern die nackte Tatsache dessen, was wirklich gespielt wird, nämlich die verschlagenen Praktiken der Gosse die üblicherweise mit einer begrenzten Zahl folgender Begriffe bezeichnet werden: Bestechung, Provisionen, Belohnung, Schiebung, Zurechtbiegen und Schmiergeld.
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| *11. Darum stelle ich ein kurzes Lexikon der wesentlichen unterschiedlichen Grundbegriffe zusammen. Die Art meiner Definition soll erkennen lassen, wie sie von den beiden Parteien der Musiker/Händler--Kuppler/Geiger untereinander tatsächlich angewandt werden. |
| *12. BESTECHUNG: Ein Preis, eine Belohnung oder
Begünstigung -- meistens in Form von Geld oder/und Eigentum - vom Verkäufer versprochen
oder überlassen mit dem Ziel, daß der Empfänger zuläßt, daß sein Urteilsvermögen
und seine Haltung bestochen wird. Personen in Vertrauensstellungen werden bevorzugt, weil
sie durch ihre Stellung vielversprechende Kuppler werden können. *13. ABSPRACHE: Eine heimliche Verbindung, Verschwörung oder Verabredung zwischen zwei oder mehreren Personen in täuschender oder betrügerischer Absicht. |
| *14. BESTECHUNG AUF HANDELSEBENE: Diese Art von
Bestechung ist mit unlauteren Handelspraktiken verwandt. Sie verschafft einen Konkurrenten
einen Vorteil gegenüber seinem Mitbewerber durch geheime, korrupte Machenschaften mit
Angestellten und/oder Vermittlern erhoffter Käufer -- z.B. mit Kupplern. *15. TÄUSCHUNG: Eine betrügerische irreführende Falschdarstellung, ein schlauer Trick oder Plan, der von einer oder mehreren Personen benutzt wird, um eine andere --jemand, der keine Ahnung von den Tatsachen hat -- zu täuschen und hereinzulegen, so daß dieser Partei Unrecht und Schaden zugefügt wird. |
| *16. ZUSTANDEBRINGEN: Sowohl als Substantiv als auch als Verb gebraucht, doch ist die verbale Bedeutung vorrangig im Sinne von arrangieren, ein Ergebnis oder eine Entscheidung bzw. die Wahl usw. durch ein geheimes Abkommen oder eine Bestechung zu beeinflussen (q.v). |
| *17. BETRUG: Eine beabsichtigte Verdrehung der Tatsachen mit der Absicht, jemanden der sich darauf verläßt zu veranlassen, sich von wertvollen Dingen (z.B. Geld) die ihm gehören zu trennen oder ein gesetzliches Recht abzutreten. Die Falschdarstellung einer Tatsache -- wenn besagte Falschdarstellung durch falsche oder irreführende Behauptungen oder Verheimlichung dessen gemacht wurde (durch Worte oder Handlungen oder beides) worauf man hätte aufmerksam machen müssen -- wodurch ein anderer dadurch, daß er entsprechend handelt bewußt rechtlich betrogen und verletzt wird. |
| *18. SCHIEBUNG: Das skrupellose Ausnutzen einer
Stellung um Profit oder Vorteile herauszuschlagen: Erpressung. Ebenso alles Geld oder alle
Vorteile die einen unter solchen Bedingungen zufließen. *19. PROVISIONEN: Teil des Kaufpreises den der Verkäufer als Rabatspanne nicht den Käufer erläßt, sondern heimlich demjenigen zahlt, der den Kunden angeleitet und dahin beeinflußt hat, von eben diesem Verkäufer zu kaufen. |
| *20. FALSCHDARSTELLUNG: Jede Behauptung, ob durch
Worte oder Taten, die eine Person einer anderen gegenüber macht, die sich -- unter
Umständen -- auf eine Aussage stützt, die nicht in Übereinstimmung mit den Tatsachen
ist. Ein unwahrer Bericht. Eine unkorrekte oder falsche Darstellung (die zu akzeptieren
ein anderer verleitet wird). *21. SCHMIERGELD: Heimliche Bezahlung für einen oder mehrere Gefallen die eine Handelsware publik macht. |
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