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frlogo4.JPG (4715 bytes)frlogo4.JPG (4715 bytes) REUTER'S FOCUS REPORT
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RIN:059

"PROVISION
oder
BESTECHUNG,
welches?"

Sep. 1989
25 Mai 1989 Fritz Reuter => Verband Deutscher Geigenbauer, Stuttgart e.V.
4 Juli 1989 Verband Deutscher Geigenbauer, Stuttgart e.V. => Fritz Reuter
16 Aug. 1989 Fritz Reuter => Verband Deutscher Geigenbauer, Stuttgart e.V.

September 1989

Liebe Leser,

Der Zweck des hier veröffentlichten Briefwechsels, dient zur Ermittlung, ob jahrzehntelang gepflegte Verkaufsbräuche des Geigenhandels, wie:

"Provision oder Bestechung, welches?"

auf Schwindel beruhen, oder gesetzlich vertretbar sind. Jegliche Hilfe zur Lösung dieser Frage von Seiten meiner Kollegen, der Berufs-- und öffentlichen Presse und anderer Nachrichtenmedien , so wohl denen, die sich vielleicht als Käufer betrogen fühlten, wird an der obigen Adresse dankbar entgegen genommen.

Fritz Reuter & Sons, Inc., Violin Makers & Dealers, Chicago, Illinois, USA

Brief vom 25. Mai 1989

Herrn Geigenbaumeister
Wolfgang Bünnagel
1. Vorsitzender
Verband Deutscher Geigenbauer, Stuttgart e.V.
Breite Straße 99
50667 Köln 1
Germany
TEL: 011-49-221-241-6331

Lieber Kollege Bünnagel:

Obwohl verspätet, möchte ich mich doch hiermit noch einmal schriftlich bedanken, für das Gelingen der 39. Jahreshauptversammlung des V.d.G. im schönen Mittenwald. Ihnen, sowohl dem Vorstand, ist es zum großen Teil anzurechnen, daß der Ablauf der Versammlung -- trotz erkenntlichen Spannungen innerhalb der Mitgliederschaft -- so interessant verlief.

*2. In bezug auf die aufkommende 40. Jahreshauptversammlung des V.d.G. möchte ich daher gerne Ihrer persönlichen Bitte nachkommen, und -- laut des letzten Paragraphen auf Seite 2, Rundschreiben 226 -- Sie wiederum rechtzeitig zu verständigen und bitten, versäumte Themen dem Tagungsprogramm einzugliedern.

*3. In dieser Hinsicht bin ich gerne dazu bereit, durch Vortrag und anschließender Diskussion, über ein Thema zu sprechen, welches leider durch Zeitmangel bei der letzten Tagung nicht zur Sprache kam. Es handelte sich im Prinzip um den Punkt auf Seite 3, Rundschreiben Nr.224, und betrifft:

Franz Reindl und das Abwandern geigenbauender Geigenbauer aus dem V.d.G..

*4. Wie Sie mit Recht sagten, ist dieser Punkt um so symptomatischer, da kein Lehrmeister der Fachschule ein berufliches Interesse mehr zeigt, Mitglied des V.d.G. zu sein oder zu bleiben.

*5. Es hat den Anschein, das in den Reihen des V.d.G. des Leitsatzes von Hans Sachs: "Verachtet mir die Meister nicht und ehrt mir ihre Kunst!" dem pekuniärem Interesse der dominierenden Altgeigenhändler gewichen ist.

*6. Hier ist Franz Reindl, einer der weitaus besten und produktivsten Geigenbaumeister dieses Jahrhunderts, dessen Geigen, mit identifizierendem eigenen Zettel, man nur selten zu Gesicht bekommt. Als unlackierte Geigen standen seine Instrumente in hohem Kurs und wurden laufend von nicht-bauenden Geigenbauern in Bestellung gegeben. Namhafte Kollegen, wie Leo Aschauer, Hans Weisshaar -- und viele andere, meist Stadtgeigenbauer und Händler -- nachdem sie sie lackierten und mit ihrem eigenen Zettel versahen, renommierten sie mit der Kunst und dem Wissens dieses wahren und ehrbaren Meisters. Man schmückte sich mit fremden Federn.

*7. Da ich ein sehr nahes Freundschaftsverhältnis zur Familie Reindl schon über 40 jahrelang pflege und auch wertvolle Arbeitserfahrungen als Mitarbeiter in der Werkstatt dieser hervorragenden Meister sammeln durfte, fühle ich mich daher durchaus dazu qualifiziert, mit einem Beitrag zum interessanten Verlauf der Tagung, durch Vortrag und Diskussion, zu diesem Thema Stellung zu nehmen.

*8. Nicht nur die Gründe für den Austritt von Franz Reindl bewegten mich, sondern auch die des verstorbenen Kollegen Hans Klotz, dessen Todesnachricht uns im Rundschreiben Nr.226 mitgeteilt wurde. Seine Gründe wurden mir zuteil, als ich ihn im Mai, '88 besuchte. Auch Kollege Klotz war nicht mehr Mitglied des V.d.G..

*9. Ein anderes Thema, welches ich gerne als Vortrag mit anschließender Diskussion im Rahmen der 40. Jahreshauptversammlung ansprechen möchte, handelt sich um jenes, welches nur flüchtig und auf irreführender Weise als Rabatt (Preisnachlaß) angeschnitten wurde. Obwohl das Thema von Frau Rita Orgel, ("Musikinstrument" Heft 5. Mai, 1988 auf Seite 110) banal als "Rabattitis" abgetan wurde, betraf es jedoch einer anderen eingebürgerten und zweifelhaften Sitte der Geigenbranche:

Provision oder Bestechung, welches?

*10. Die Frage: "Um die Gunst des Streichinstrumentenlehrers zu erkaufen, was sind die zur Zeit gängige Prozentsätze der "Provisionen" (nicht Rabatte) und Methoden denen sich ehrbare Geigenbaumeister und Händler -- ohne sich der Bestechung und des unlauteren Wettbewerbs schuldig zu machen -- bedienen?" wurde nie zur Sprache gebracht. Im Gegenteil, von Seiten des Vorstandes hat man meinen Bruder Günther Reuter gebeten, mich zu bitten, dieses Thema nicht anzuschneiden.

*11. Da mir, trotz rechtzeitiger Einreichung dieser Frage an Sie und den Vorstand, die Gelegenheit nicht eingeräumt wurde, zur letzten Tagung darüber ausführlich zu sprechen und zu diskutieren, bitte ich Sie und den Vorstand mir das Versäumte in Köln nachholen zu lassen.

*12. Der Beweggrund für mein Ansinnen liegt darin, daß ich seit dem letzten Jahr von Seiten meiner Rechtsanwälte und der Staatsanwaltschaft verständigt wurde, das was unter vielen Kollegen als Provision bezeichnet und bezahlt wird, laut Strafgesetzbuch, als kommerzielle Bestechung gefahndet wird.

*13. Es war in dieser Hinsicht doch sehr interessant für mich zu erleben, daß zur letzten Tagung nur sehr wenige Kollegen (Wim Bouman, Jürgen Schröder, Jürgen von Stietencron, u.a.) sich öffentlich dazu bekannten, keine "Provisionen", sprich: "Schmiergelder", an Streichinstrumentenlehrer abzuführen. Es besteht daher der Verdacht, daß die weit aus größte Mehrheit der Mitglieder des V.d.G. es zur gängigen vermögungsfördernden Geschäftspraktik ihres ehrbaren Berufes gemacht haben.
*14. Sollte es, was unter Geigenhändlern als Provision bezeichnet wird, nicht gesetzwidrig sein, wäre dann nicht eine öffentliche Diskussion über die Höhe der Prozentsätze und Zahlungsmethoden im Interesse aller Mitglieder des Verbandes? Besonders, wenn diese Methoden und Bezahlungen nicht einheitlich sind und außerdem noch, wenn es als möglicher unlauterer Wettbewerb solche Kollegen betrifft, welche diese Sitte nicht zum Teil ihrer Geschäftspraktik gemacht haben. Allerdings, sollte die Staatsanwaltschaft diese Geschäftspraktiken als gesetzwidrig ansehen, könnte das Ansehen des gesamten Geigenbaues und Handels schon durch eine kriminelle Voruntersuchung in Mitleidenschaft gezogen werden.
*15. Um diesen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, wäre es seitens des Vorstandes vielleicht angebracht, sich zur Untersuchung des Themas "Provision oder Bestechung" von juristischer Seite her beraten zu lassen. Ein solches Rechtsgutachten würde ein-für-alle-mal die Legalität dieser Geschäftspraktiken bestätigen oder verneinen. Auch würde ein juristisches Gutachten klarlegen, ob der V.d.G. den ehrbaren Stand der Geigenbauer vertritt, oder, bewußt oder unbewußt, in eine kriminelle Verschwörung von gleichgesinnten Altgeigenhändler ausgeartet ist.
*16. Die letztere Vermutung wurde mir von Seiten einiger Geigenbauschüler deutlich gemacht, welche während der letzten Tagung, obschon auf halbscherzender Art, immerhin vom V.d.G. als Verband deutscher Gangster, Gauner und Ganoven sprachen. Der Anlaß dieser Bemerkungen war die Aussage des hochwürdigen Präsidenten des "Internationalen Verbandes der Geigen- und Bogenmacher" und Mitglied des V.d.G., Hans Weisshaar, welcher, als Krösus des Altgeigenhandels, zum Punkt "Provision oder Bestechung", folgendes persönliches Axiom als erfolgreiches Geschäftsgeheimnis preisgab und zu sagen wußte:

"Wenn man im Geschäft ist Instrumente zu verkaufen, wird man es schwierig haben, ohne dem (Provisionen oder Bestechungsgelder etc. zu zahlen) erfolgreich zu sein. Der Brauch wurde eingeführt und zur Gewohnheit und ist zur Notwendigkeit des Überleben für viele geworden".

*17. Sollten diese Themen als Vorträge mit Diskussionen nicht Ihrem Interesse und der der Mitglieder des V.d.G. entsprechen, könnte ich noch tiefergreifende Themen zur Sprache bringen.

*18. Zum Beispiel, die Frage der man bisher offiziell einer Antwort schuldig geblieben ist, ist diese: Warum wurden, als der "Der Spiegel" am 10. März 1986, auf Seite 230 unter dem Thema "Sakraler Ton" u.a. den Leumund Walter Hammas angriff, -- der Ehrenmitglied der "Entente" und Träger des Bundesverdienstkreuz am Bande und des Bundesverdienstkreuz 1. Klasse war -- von Seitens Hammas und des V.d.G. keine gerichtlichen Schritte unternommen, gegen solche, welche unser Ehrenmitglied als Profi der internationalen Geigenmafia verleumdeten? Entweder stimmte der Inhalt des Artikels (die Ehre eines ehrlosen Ehrenmitglieds kann man nicht verleumden und das Schweigen ist somit verständlich) oder er stimmte nicht. Auf jedem Fall besteht der Anschein, das sich niemand in seiner Ehre verletzt fühlte, oder?
*19. Wie ich in meinem Schreiben vom 15.April 1988 noch aufführte, gibt es noch viele Themen die von praktizierenden Geigenbauern von hohem Interesse wären. Es würde mich daher sehr freuen, eine positive Nachricht auf meine obigen Anliegen von Ihnen, lieber Herr Bünnagel, zu erhalten.
*20. Einer interessanten Tagung in Köln entgegen sehend und mit herzlichen Grüßen auch an Sie und Ihrer lieben Familie verbleibe ich,
Fritz Reuter.

PS. Sollten Sie es nützlich finden, dürfen Sie und der V.d.G. gerne den gesamten Inhalt dieses Briefes den Kollegen des Verbandes und der Musikinstrumentenpresse zugänglich machen. Es würde vielen helfen, sich schon bei Zeiten auf die Diskussionsthemen vorzubereiten. F. R.


VERBAND DEUTSCHER GEIGENBAUER e.V.

Brief vom 4. Juli 1989

Geschäftsstelle des Verbandes
Breite Straße 99
50667 Köln 1
TEL: 011-49-221-241-6331

Herrn
Fritz Reuter
Violin Maker
1565 W. Howard St.
Chicago, IL 60626-1707
USA

 

Lieber Kollege Fritz Reuter,

Ihren Brief vom 25. Mai habe ich erhalten. Leider komme ich erst heute dazu, diesen zu beantworten. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen beanspruchte der Verband mich in letzter Zeit mehr als üblich -- die Tagung in Köln will ja in zweifacher Hinsicht vorbereitet sein --dann hat die Ferienzeit begonnen und Mehrbelastung für die Werkstatt gebracht und die Familie muß auch noch ein wenig zu ihrem Recht kommen.

*2. Zum anderen berührt Ihr Brief aber auch so wichtige Themen, daß ich es für besser hielt, meine Antwort mit meinen Kollegen im Vorstand abzusprechen. Seit längerer Zeit stand nun das letzte Wochenende für diese Treffen fest und so bot sich diese Gelegenheit dazu an.

*3. Die Planung der Tagung in Köln begann im vergangenen Sommer. Alle Referate sind somit schon festgelegt. Ich konnte nicht wissen, daß Sie einen Beitrag bringen wollten. Ich bedauere, daß die Zeit für Referate schon durch 5 Vorträge ausgeschöpft ist.

*4. Nun zu den diversen Punkten, welche Sie diskutiert haben möchten. Zu Franz Reindl kann ich nur sagen, daß es das unbestrittene Recht eines jeden Mitgliedes ist, aus welchen Gründen auch immer, ohne Begründung oder Rechtfertigung seinen Austritt aus dem VDG zu erklären. Ich hielte es daher für schlechten Stil, wenn die Versammlung dieses an seiner Stelle tun würde. Ich weiß aber aus betroffenen Quellen, daß nicht zuletzt die Dienstplangestaltung für die Fachlehrer eine Mitgliedschaft im VDG nicht so recht sinnvoll machte. Und was diesen Punkt angeht, so ist der VDG nicht der richtige Ansprechpartner.

*5. Zu Ihrem nächsten Punkt "Provision oder Bestechung, welches" möchte ich mich voll Ihrer Meinung anschließen, die Sie auf Seite 3 Abs. 3 äußern. Auch ich halte es für richtig, wenn der Vorstand ein Rechtsgutachten einholt, ehe dieses Thema debattiert wird.

*6. Wie Sie nun aber wissen, stehe ich für den Vorsitz nicht mehr zur Verfügung. Und beim besten Willen kann ich in der verbleibenden Zeit nach den Sommerferien dieses Gutachten nicht einholen. Zudem bin ich auch der Meinung, daß mein Nachfolger mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl dieses Thema angehen kann, wenn er sich dafür entscheidet. Ich bitte Sie um Einsicht und Geduld. Eine Diskussion hierüber hatten wir aber zudem auch schon in Mittenwald.

*7. Was nun Ihr Thema "Der Spiegel" angeht, so glaube ich, daß Ihr Vorwurf an die falsche Adresse gerichtet ist. Es ist doch sicher das Recht eines Betroffenen, sich gegen Anschuldigungen zu Wehr zu setzen. Sie wissen sehr gut, daß Herr Hamma in den letzten Jahren an einer sehr schweren Krankheit litt, der er dann ja auch erlegen ist. Sie sollten also seine Entscheidung, die noch verbleibende Zeit in relativem Frieden zu leben, respektieren. Wenn Sie, Kollege Reuter dies nicht so empfinden und einem Verstorbenen nicht seine letzte Ruhe lassen wollen, so hat der Vorstand des VDG hierfür überhaupt kein Verständnis!
*8. Der Vorstand ist weiter der Meinung, daß Ihr Brief in der vorliegenden Form, was die Wortwahl angeht, nicht im Rundschreiben veröffentlicht werden soll. Er enthält so viele polemische Äußerungen, welche sicher beleidigend wirken können. Wir bitten Sie, etwas mehr Rücksicht auf die Gefühle Ihrer Kolleginnen und Kollegen im VDG zu nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie, Kollege Reuter, einem Verband angehören möchten, in dem Gangster, Gauner und Ganoven organisiert sind. Dies überhaupt zu schreiben und sich dabei auf Geigenbauschüler zu berufen, ist doch äußerst relativ. Wenn Sie nach Köln kommen, wird sich sicher Gelegenheit finden, einmal mit einigen Kollegen über Ihren Brief zu reden.
Ihnen alles Gute wünschend, verbleibe ich

Wolfgang Bünnagel


Fritz Reuter & Sons, Inc., Violin Makers & Dealers, Chicago, Illinois, USA

Brief vom 16. August 1989

Herrn Geigenbaumeister
Wolfgang Bünnagel
1. Vorsitzender vom
Verband Deutscher Geigenbauer, Stuttgart e.V.
Breite Straße 99
50667 Köln
Germany
TEL: 011-49-221-241-6331

Lieber Kollege Bünnagel, sowie der geehrte Vorstand des V.d.G.

Für Ihre Zeilen vom 4. Juli möchte ich mich sehr bedanken. Wie ich befürchtete, konnten Sie mir im kommenden Programm der Tagung keine Zeit zu einem Vortrag oder einer Diskussion einräumen. Dieses, trotz rechtzeitigem einreichen dieses Wunsches, nun schon zum zweiten male. Ihre Antwort verwunderte mich jedoch, da Sie, auf der letzten Tagung von Seitens des Vorstandes davon sprachen, daß nur wenige Mitglieder des Verbandes zur Gestaltung der Tagungen durch Vorträge und dergleichen Ihre Unterstützung zeigten. 

*2. Nach dem ich nun schon über 40 jahrelang beruflich als Geigenbauer und Händler tätig bin und über 25 Jahre Mitglied des V.d.G., habe ich mir vorgenommen, dem V.d.G. mit meinen langjährigen Erfahrungen, trotzdem weiterhin meine kostenlose Unterstützung anzubieten.

*3. Die Möglichkeit dem V.d.G. auf besonderer Art und Weise dienen zu können, entsprang der einzigen erfreulichen Note Ihres werten Briefes, indem Sie sich auch voll der Meinung anschlossen und daran Interesse zeigten zum Thema "Provision oder Bestechung, welches?" von juristischer Seite her eine Antwort zu finden.

*4. Wie schon auf der letzten Tagung in Mittenwald inoffiziell in den Pausen über dieses Thema gesprochen wurde, erinnere ich mich besonders an unsern Kollegen Peter Benedek aus München, so wie auch die meisten anderen Kollegen, die trotz langjähriger Tätigkeit als Geigenhändler nicht wußten, was in der Praxis im allgemeinen leichtfertig als Provision bezeichnet wird, in Wahrheit jedoch gesetzlich vielleicht als Bestechung oder unlauterer Wettbewerb gefahndet werden könnte.
*5. Es liegt im Interesse der ehrbaren Mitgliedsschaft des V.d.G. doch endlich auf die schon jahrzehntelang geäußerte Frage zur fraglichen Geschäftspraktik: Provision oder Bestechung, welches? von Seiten des Vorstandes her, eine gesetzlich vertretbare Antwort zu erwarten.

*6. Da Sie in vorhersehbarer Zeit jedoch sehr beruflich und verbandlich beschäftigt sind, und Ihre verbleibende Zeit als 1.Vorstand des V.d.G. Mitte September d.J. zu Ende kommt, sehe ich es ohne weiteres ein, daß Sie zur Zeit die Antwort zu der obigen Frage nicht einholen können. Ihre Anratung, daß Ihr "Nachfolger mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl dieses Thema angehen kann, wenn er sich dafür entscheidet", möchte ich in meinem doch fortschreitendem Alter nicht mehr abwarten.

*7. Dem Allgemeinwohl des Verbandes und meinen Kollegen zuliebe und um Ihnen die arbeitliche Belastung und Unkosten eines Rechtsanwaltes zu ersparen, hat mich Ihr Interesse zu dieser Frage dazu bewogen, ein Rechtsgutachten einzuholen.
*8. Dem Rechtskundigen des deutschen General Konsulates und der deutsch-amerikanischen Handelskammer in Chicago unterbreitete ich schriftliche Aussagen von Mitgliedern des V.d.G., sowie die mir mündlich überlieferten zeitsparenden Geschäftsmethoden, mit denen man sogar ohne jegliches fachliches Wissen, erfolgreich Streichinstrumente verkaufen kann. Es wurde mir gesagt, daß diese Geschäftsgebaren, prima facie, als Bestechung und unlauterer Wettbewerb gefahndet werden könnten. Mir wurde somit angeraten das vorgelegte Beweismaterial der Staatsanwaltschaft und der Industrie- und Handelskammer zur weiteren Beurteilung zu zu senden. Um Ihnen unnötige Unkosten und Strapazen zu sparen, habe ich mich entschlossen meine Unterlagen an das Landesgericht in Köln zu schicken, wo es auch Ihnen die Möglichkeit einräumt, in der Beantwortung dieser und anderer beruflicher Fragen dem Gericht behilflich zur Seite zu stehen.
*9. Die Fragen die von seitens der Justiz einer Antwort bedürften, sind folgende:

*10 1. Wenn ein Streichinstrumentenlehrer seinem Schüler, als lehrgeldempfangende Vertrauensperson, beim kaufe eines Streichinstrumentes zur helfenden Seite steht, aber ohne des kaufenden Schülers Wissen, durch geheime Absprache mit dem Geigenverkäufer/Händler den Schüler übervorteilt und sich den dadurch entstandenen Wuchergewinn mit dem Geigenverkäufer als leichte Beute teilt: Ist diese Vergütung gesetzlich und steuerlich eine Provision oder sind es Bestechungsgelder die der Händler dem Lehrer zuschiebt?

*11. 2. Sollte der Lehrer, unter den gleichen Umständen wie sie unter #1 beschrieben sind, ein im Beamtendienst stehender Hochschullehrer sein: Sind die Gelder oder Wertgegenstände die der Händler dem Hochschullehrer zuschiebt, eine Provision oder ist es Beamtenbestechung?

*12. 3. Da die meisten Orchester in Deutschland von Staatlichen Steuergeldern subventioniert werden, und die Orchester meistens selber die Besitzer der im Orchester gespielten Instrumente sind: Wer im Orchester erhält vom Geigenhändler die Provision-- oder Bestechungsgelder, zum Dank für die geleistete Hilfe, die Orchesterleitung zu veranlassen, zu wuchernden"Liebhaberpreisen", alte und antike Instrumente für das Orchester zu kaufen?

*13. 4. Um die heimliche Verkaufshilfe des Streichinstrumentenlehrers oder Orchestermitglieds zu erkaufen: Was sind die zur Zeit gängige Prozentsätze und Methoden denen sich Geigenhändler — ohne sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig zu machen — bedienen können?

*14. Der während der Verbandstagung vom 16.-18. September d.J. in Köln neu gewählte Vorstand, wie auch Sie und ich, werden wahrscheinlich auch mit Begeisterung, dem Ansuchen des Landesgerichts und Finanzamt, mit den geschäftlichen Gepflogenheiten des Berufes, aus persönlicher Erfahrung her, durch sachliche Beratung zu unterstützen wissen. Es sollte wohl für ein interessantes Dienstjahr sorgen, und man müßte dem Vorstand schon von Anfang an dankbar sein, sich intensiv zur Antwort der Frage: "Provisionen oder Bestechung, welches?" ein zusetzen.

Mit kollegialen Grüßen und auf ein Wiedersehen in Köln, ergebenst

Fritz Reuter


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